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Was tun mit ungewollten rituellen Geschenken?

26. Dez. 2018 | Von: Stefan Brönnle | Kategorien: Geomantie, Rituale, Schamanismus, Magie | 0 Kommentare

Frau hält 2 Amulette hoch

Kraft- und Ritualobjekte können „legitim" rituell auf drei Arten erworben werden:

  • als Gabe der Geister: Das Objekt wird in der Natur gefunden oder man erhält es von einem Menschen als Geschenk.
  • Man baut das Kraftobjekt selbst. Z.B. die Trommel, Rassel, den magischen Stab usw.
  • Erhält man aber lange kein solches Geschenk und ist selbst nicht fähig, das Objekt durch eigener Hände Arbeit zu bauen, so ist der rituelle Diebstahl legitim.

Insofern ist das Geschenk eines Ritualobjektes – einer Trommel, Feder, eines Amulettes o.ä. bei den meisten gerne gesehen. Doch was, wenn man das geschenkte Ritualobjekt nicht möchte, weil einem das Symbol so gar nicht zusagt, man eine Aversion gegen die seelische Wirkung des Objektes hat, oder einfach ein anderes besitzt, das viel besser zu einem passt? Wie geht man mit Ritualgeschenken um, die man NICHT möchte?

Die Rückgabe

Auch wenn es manchmal schwer ist und man den anderen nicht verletzen möchte: Ein guter Weg ist, die Gabe abzulehnen! Man muss Geschenke nicht annehmen. Oft findet es gerade dadurch zu seinem „wahren Besitzer". Was nicht angenommen wurde, gehört energetisch gesehen nicht mir und hat dadurch keine Verbindung zu mir aufgebaut. Es ist schlicht der einfachste Weg.

Die Weitergabe

Ein Ritualobjekt, das man selbst nicht möchte, muss nicht zwingend schlecht oder negativ sein. Ein Weiterverschenken ist darum durchaus legitim. Aber auch hier sollte man dem Beschenkten die Möglichkeit geben, das Geschenk abzulehnen. Darum ist bei Ritualgeschenken die direkte persönliche Übergabe der passendere Weg. Es können ansonsten rituelle Komplikationen auftreten: Hat man ein Geschenk, das einem mit der Post zugesandt wurde und das man ausgepackt hat, rituell bereits angenommen?
Nimmt der Beschenkte die Gabe offiziell an, so gehört es ihm. Die Kraft wurde übertragen.

Die Reinigung

Wenn das Rück- und Weitergeben nicht möglich ist, oder man schlicht den Zeitpunkt verpasst hat, sollte man Ritualgegenstände auf keinen Fall im Regal verstauben lassen! Die Bindung ist da und wird auf den Beschenkten wirken. Das „Verstaubenlassen" wäre damit eine rituelle Respektlosigkeit, die über die Verbindung auf einen selbst zurückwirkt.
Kennt man die Art und Weise wie das Kraftobjekt entstanden ist (notfalls nachfragen!), so kann man teilweise durch einfache Reingungen das Objekt „entladen", es reinigen. Fließendes Wasser kann, verbunden mit der mentalen Fokussierung, nützen, um die rituelle Prägung zu entfernen. Streiche dabei auch über das Objekt und löse so die Verbindungen, übergebe diese an das fortfließende Wasser. Ein Einlegen in Salzwasser kann zuvor helfen, festere Bindungen zu lösen. Auch Rauch kann im Feinen eine starke reinigende Wirkung haben. Der Rauch von Salbei z.B. kann viele Prägungen entfernen. Durch die Reinigung kann u.U. ein rituelles Objekt zu einem Alltagsobjekt werden, wodurch der rein materielle Gegenstand anderen Zwecken zugeführt werden kann. Im Zweifelsfall: Suche jemand, der sich mit der rituellen Reinigung auskennt!

Die Zerstörung

Reinigungen funktionieren grundsätzlich nur bei mentalen und ätherischen Prägungen. Bei Symbolen, die auf dem Ritualobjekt eingraviert sind (Sigillen, Runen, Kosmogramme u.a.) wird die Wirkung trotz Reinigung weiter bestehen bleiben. Das Ritualobjekt bleibt Ritualobjekt. In diesem Falle sollte man das Objekt zerstören, wobei man darauf achten sollte, dass auf jeden Fall das Symbol vollständig zerstört wird.
Bei brennbaren Materialien empfiehl sich die Verbrennung. Die rituelle Verbrennung ist eine machtvolle Transformationskraft, die das Objekt in etwas vollständig anderes überführt.
Steine mit Symbolgravuren sollten so fein es geht zertrümmert werden. Auch hier kann eine rituelle Übergabe an das Feuer und ein – wenn möglich – Zum-Glühen-bringen, helfen, die rituelle Prägung vollständig zu lösen.

Die Übergabe

Man kann das Ritualobjekt auch rituell der Erde übergeben. Im Grunde entspricht dies der Weitergabe an ein höheres Wesen. Auch hier gilt natürlich: Es darf keine Übermachtung werden, der jeweilige Ort muss auf die eine oder andere Art sein Einverständis geben. Geomantisch bieten sich gerade hier vor allem linksdrehende (also entladende) Orte an. Abladene Wittmannsche Polpunkte können hierfür z.B. sehr geeignet sein. Dennoch ist die Übergabe kein mechanischer, sondern ein ritueller Akt. Dieser kann mit der vorherigen Reinigung/Zerstörung kombiniert werden.
Damit kein Unbefugter sich das Ritualobjekt aneignet, sollte darauf geachtet werden, dass das Objekt vollständig mit Erde bedeckt ist.
In der heutigen Zeit sollten wir aber auch darauf achten, dass das Ritualobjekt in diesem Falle nicht aus giftigen Substanzen (z.B. Farben) erstellt wurde, um die Natur nicht zu belasten.

Grundsätzlich gelten die angerissenen Methoden natürlich auch bei ungewollten „Negativgaben" der Schadmagie, wobei man hier besonders darauf achten sollte, die eigene Resonanz zum Objekt zu lösen!

Bild © pavelastra/Adobe Stock

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